Seit dem 1.Oktober.2022 besteht wieder die Pflicht in Zahnarztpraxen eine FFP2- Maske zu tragen. Allerdings besteht diese während der Behandlung nicht. Setzen Sie daher bitte beim Eintritt in die Praxis eine FFP2-Maske auf!
Vielen Dank!
Leistungen
Gerne beraten wir Sie in unserer Praxis bei einem persönlichen Gespräch zu unseren Leistungen.